Legionellenprüfung – Trinkwasserhygiene als oberstes Gebot
Die geltende Trinkwasserverordnung schreibt für Mehrfamilienhäuser mit zentraler Warmwasserversorgung eine regelmäßige Legionellenprüfung vor. Der Eigentümer muss dazu geeignete Entnahmestellen an den Wasserversorgungsanlagen vorsehen. Die Legionellenprüfung selbst erfolgt durch akkreditierte Labore. Die Probenahme führen zugelassene Fachbetriebe durch.
Vermehrung von Legionellen im Trinkwasser
Während in kaltem Trinkwasser Legionellen kaum auftreten, finden sie ab einer Temperatur von 25 °C ideale Bedingungen zur Vermehrung vor. Ab 55 °C beginnen Legionellen im Trinkwasser abzusterben. Bei 70 °C werden sie vollständig vernichtet.
Ideale Brutstätten für Legionellen sind:
- Erwärmte Kaltwasserleitungen, z.B. durch danebenliegende, nicht oder schlecht isolierte Warmwasserleitungen
- Rohrabschnitte mit Stagnationswasser
- Korrodierte Rohrinnenflächen, die Keimwachstum durch gute Haftung begünstigen
- Warmwasserspeicher, denen nicht regelmäßig Wasser entnommen wird (Gefahr: Urlaubszeit)
- Totstrecken, wie z. B. Außenwasserhähne
- Springbrunnen
- Whirlpools
- Klimaanlagen
Durchlauferhitzer: CO2-Einsparung und Schutz vor Legionellen
Mit der Energiewende und der novellierten Trinkwasserverordnung rückt die dezentrale Warmwasserbereitung verstärkt ins Blickfeld der Wohnungswirtschaft. Planer und Investoren beziehen bei Neubau und Modernisierung immer häufiger die Warmwasserversorgung per Durchlauferhitzer ins Haustechnikkonzept ein. Diese Entwicklung bei mehrgeschossigen Wohngebäuden überzeugt auch die Haustechnik-Experten im Wohnungsbau. Für sie ist es zunehmend eine Frage der Wirtschaftlichkeit, in diese Technologie zu investieren – nicht zuletzt aufgrund verschärfter Forderungen des Gesetzgebers in Bezug auf CO2-Einsparungen und Legionellensicherheit.
Weil es bei der dezentralen Warmwasserversorgung zu keiner Stagnation von Warmwasser kommt, besteht hier auch keine gesetzliche Untersuchungspflicht vor Legionellen.
Während sich im zentralen Leitungsnetz Legionellen unter bestimmten Voraussetzungen vermehren können, ist das bei Durchlauferhitzern ausgeschlossen. Durchlauferhitzer bevorraten kein Wasser, wodurch eine Keimbildung und -vermehrung ausgeschlossen wird.
Durchlauferhitzer erwärmen das Wasser erst dann, wenn der Nutzer es anfordert, indem er die Armatur öffnet. Das über die Kaltwasserleitung zugeführte Wasser wird innerhalb des Gerätes im Durchfluss erwärmt – und zwar nur die Menge, die auch wirklich benötigt wird.
Mehr über den Einsatz von DurchlauferhitzernFAQ: Häufige Fragen zur Legionellenprüfung
Was sind Legionellen?
Legionellen (lat.: Legionella pneumophila) sind Bakterien, die in Oberflächen- und Grundwasser sowie in feuchter Erde vorkommen. In geringer Konzentration sind sie ungefährlich. Während sie in kaltem Trinkwasser kaum nachweisbar sind, kann in warmem Wasser zwischen 25 °C bis 45 °C eine starke Vermehrung auftreten.
Als Aerosol (Sprühnebel) eingeatmet, führen Legionellen zu schweren Lungenkrankheiten, insbesondere bei Menschen mit schwachem Immunsystem.
Speziell beim Duschen treten diese Aerosole auf, da das warme Wasser in feinen Tröpfchen zerteilt wird, die bei der Abkühlung vernebeln. Aber auch Klimaanlagen und Whirlpoolbecken sind vom Legionellenbefall gefährdet.
Ich bin Hausbesitzer. Muss ich regelmäßig eine Legionellenprüfung vornehmen lassen?
Besitzer von Ein- oder Zweifamilienhäusern unterliegen in der Regel nicht der Pflicht zur Legionellenprüfung.
Anders ist dies bei Besitzern von Immobilien mit Großanlagen, wie z. B. Mehrfamilienhäusern mit zentraler Warmwasserbereitung oder gewerblichen Immobilien.
In folgenden Fällen schreibt die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) die Pflicht zur Legionellenprüfung vor:
- Trinkwasserspeicher mit einem Volumen von mehr als 400 Litern
- Trinkwasserleitungen mit einem Volumen von mehr als 3 Litern (vom Speicher bis zur Entnahmestelle)
- Trinkwasser-Anlagen, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt (z. B. Duschen)
Was ist bei Trinkwasserleitungen in Zusammenhang mit der Legionellenprüfung zu beachten?
Trinkwasserleitungen sind erst ab einem Volumen von mehr als 3 Litern (vom Speicher bis zur Zapfstelle) prüfungspflichtig. Bei einem geringeren Leitungsvolumen ist eine Legionellenprüfung nicht nötig.
Ein Leitungsvolumen von kleiner gleich 3 Litern wird eingehalten bei:
Leitungslängen mit 3-Liter-Inhalt |
|
Kupferrohr ⌀ x mm |
Leitungslänge in m |
10 x 1,0 |
60 |
12 x 1,0 |
38 |
15 x 1,0 |
22,5 |
18 x 1,0 |
14,9 |
22 x 1,0 |
9,5 |
28 x 1,0 |
5,7 |
28 x 1,5 |
6,1 |
35 x 1,5 |
3,7 |
Wo finde ich eine Trinkwasseruntersuchungsstelle?
Jedes Bundesland veröffentlicht eine Liste für Trinkwasseruntersuchungsstellen. Sie finden diese im Internet auf den entsprechenden Webseiten (z. B. Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, etc.).